Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt!

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Kraftfahrer/ Berufskraftfahrer

  • BUS/LKW Aus- und Weiterbildung
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation
  • Weiterbildung nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Förderung durch die Agentur für Arbeit/ARGE und Berufsgenossenschaft möglich!

Neuerungen im Speditions- und Fuhrparkgewerbe
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“.

Besitzstand (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10.09.2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand). Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Dauer (Grundqualifikation)
Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre (sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation) ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen, ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.

Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Notwendigkeit (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9.09.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9.09.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

Neuerwerb (Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
– als Berufskraftfahrer (§4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
– einer Grundqualifikation (§4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
– einer beschleunigten Grundqualifikation (§4 Abs. 2 BKrFQG)

Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
Wer eine Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).
Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.

Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.

Förderung durch die Agentur für Arbeit
Bei vorliegenden persönlichen Voraussetzungen ist die Förderung durch die Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein möglich. Fragen Sie Ihre/n zuständige/n Arbeitsvermittler/in.

Termine/Ferienkurse
Die LKW- und Bus-Ausbildung ist innerhalb von 14 bis 21 Tagen möglich. Auf Wunsch mit Unterkunft!
Die Lehrgänge finden in Voll- oder Teilzeit statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Ansprechpartner
Roland Sauer, Telefon 0171/ 42 28 551
Frank Wiesen, Telefon 0170/ 90 47 504
Christel Barby, Telefon 0651/ 9 66 33 30

Mit uns ans Ziel!
Ihre Fahrschule Sauer & Team GmbH

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